Aktuell sind Baudenkmäler und Immobilien in Sanierungsgebieten die letzte gesetzlich unterstützte Möglichkeit, steuermindernd Investitionen geltend machen zu können. Geregelt wird die Abschreibung der Modernisierungsmaßnahmen von Denkmälern in § 7i des Einkommensteuergesetzes (EStG). Bei Sanierungsobjekten gilt § 7h des EStG. Manchmal ist es nur ein Buchstabe, der weitreichende Auswirkungen hat. Die §§ 7i und 7h Einkommensteuergesetz (EStG) sind genau so ein Fall. Weiterlesen
Sanierungs- oder Denkmalschutzobjekt? Gleicher Steuervorteil, unterschiedliches Prozedere.
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